Samstag, 12. September 2015

Brief der Glarner Kulturkommission Suworow Museum

Die Antwort der Kulturkommission betreffend offenem Brief Suworow Museum, ist eingetroffen!

Den Brief finden Sie ganz unten:

Kommentar vom Walter Gähler zum heutigen Brief: 

Vermischung von Legalitäts- und Eigentumsfrage:
Obwohl es in meinem Schreiben an die Kulturkommission nur um die Legalitätsfrage ging, wurde die Schaffung eines Inventars zur Eigentumsabklärung thematisiert. Ich nehme daher hier zu beiden Punkten Stellung.


Legalität meiner Suche:
Im Vorfeld hat in der Südostschweiz vom 20. Aug. 2015, der Leiter der Hauptabteilung Kultur - Dr. Fritz Rigendinger folgendes festgestellt: 

"..Wer mit einem Metalldetektor nach historischen Artefakten suchen will, muss beim Kanton grundsätzlich eine Bewilligung einholen. Ob man nun auf der grünen Wiese oder in Burgruinen sucht.."

Demgegenüber verweise ich auf den Art. 25. der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung:

"..Ausgrabungen von bzw. Untersuchungen an geschichtlichen Stätten oder naturwissenschaftlich besonders bedeutsamen Objekten bedürfen der Bewilligung der zuständigen kantonalen Verwaltungsbehörde..."

Bereits früher hat Herr Rigendinger eigenmächtig den ganzen Kanton Glarus zur archäologischen Zone erklärt, ebenso den Kt. Schwyz, Uri, Tessin. Dies weil ich überall Gewehrkügeli aus Blei gefunden hätte. 

Kulturkommission:
Die Kulturkommission, schreibt im heutigen Brief bereits im ersten Abschnitt von:

"..archäologische Tätigkeit an den geschichtlichen Stätten von General Suworows Alpenzug...". 

Die Kulturkommission ist also anscheinend der Meinung, dass der ganze Kanton Glarus eine einzige geschichtliche Stätte, gemäss dem genannten Art. 25. sei. (Gekämpft wurde von russischen, französischen und österreichischen Truppen praktisch überall.) 
Im weiteren will man auf meine Fragen, betreffend der Vorwürfe an meine Person nicht eintreten. 


Beitragsgesuch:
Klare Worte hingegen zu meinem erneuerten Gesuch von CHF 4'800,-- an das Suworow Museum. Man will erst eine lückenlose Dokumentation meiner Such- und Grabungstätigkeit. Dies wäre Voraussetzung um mein Beitragsgesuch behandeln zu können. Das bedeutet aber nicht, dass es dann den Beitrag gibt. NEIN - das Gesuch würde dann nur behandelt und abgelehnt. Herr Rigendinger hat mir nämlich bereits 2012 erklärt, dass es keinen Beitrag an die Betriebskosten gebe. Aber an die Inventierung, wolle man einen Betrag sprechen, dann hätte ich ja einen Beitrag. Ich betrachte das als Erpressung mit Lotteriegeldern! (Hierbei muss erwähnt werden, dass es nicht der Regierungsrat ist, der mein Gesuch nicht behandeln will, sondern die Kulturkommission.)

Wozu braucht der Kanton das Inventar?
Behauptet wird, es werde benötigt, um anschliessend die Frage des Eigentums zu klären. Man will mir hier vormachen, dass ich ev. doch etwas behalten könne. In Wirklichkeit hat der Kanton ein Problem! Wie will man Ansprüche stellen, wenn man gar nicht weiss, aus welchem Kanton die einzelnen Funde stammen?  

Aus den Akten geht eindeutig hervor: 

"... Auch die vor dem 1. Juni 2005 aufgespürten Funde gehören dem Kanton, auf dessen Gebiet sie aufgefunden wurden. Für die von Walter Gähler selbst entdeckten Funde sind die Fundorte bekannt, bzw. eine Zuweisung an einen Kanton möglich und somit ZGB 724 vollziehbar..."

Wir im Suworow Museum sind der Meinung, dass ein Gericht auch ohne die Herkunft jedes einzelnen Fundes, grundsätzlich klären kann, ob der Kt. Glarus noch Ansprüche stellen kann. Zumal die Verantwortlichen des Kantons die Funde im Jahr 1985 kontrolliert haben und keine Ansprüche stellten. Wir sind also überzeugt,dass die Funde von mir ersessen sind. Währenddessen der Kanton Glarus der Meinung ist, die Funde hätten gar nie mir gehört, sondern seien immer im Eigentum des Kantons gewesen.

Hier handelt es sich um eine Eigentumsrechtliche Frage, welche abschliessend nur durch das Bundesgericht zu klären sein wird.

 
Zusammenarbeit:
Im weiteren wird von Zusammenarbeit geschrieben. Hier gilt es festzuhalten, dass ich bereits vor 8 Jahren dem Kanton eine Fund-Dokumentation mit nachträglichem einmessen per GPS angeboten habe. Auf Grund meiner Pläne ist eine Fundortgenauigkeit von 1-8 meter möglich. Dies völlig kostenlos, jedoch unter der Bedingung, dass die Funde mir gehören. Eine umfassende Zusammenarbeitsvereinbarung, die alle strittigen Fragen klären sollte, wurde vom Kanton komplett abgelehnt.



Was versteht der Kanton unter fachlichem Standard? Unsere Kantonsarchäologin findet nachträgliches einmessen sei nicht wissenschaftlich. Man will von mir betreffend der Fundorte nur wissen:

.".. aus welchen Fluren welche Anzahl Funde stammt..."

Da man ja für die Inventierung einen Beitrag zahlen will, kommt es den Kanton natürlich billiger, die Funde summarisch einem Suchgebiet zuzuordnen, statt ein aufwändiges einmessen jedes einzelnen Fundes zu zahlen.


Was ist der Plan des Kantons?
Es geht also einzig darum, möglichst kostengünstig die Funddaten zu bekommen, welche das Beweismaterial der Fundorte sind. Sobald der Kanton diese Daten hat, wird man die Funde ins Kulturgüterregister eintragen. Funde in Privateigentum dürfen jedoch nicht ohne Einwilligung des Eigentümers eingetragen werden. Auf meine Reklamation wird man dann auf die Gutachten verweisen, die das Eigentum dem Kanton zusprechen. Der Kanton würde mich also ohne Eigentumfeststellungsklage und Enteignungsprozess enteignen können. Gebe ich also die Daten ab, so schade ich dem Suworow Museum enorm und ich müsste riesige finanzielle Mittel aufwenden um die Sache gerichtlich zu klären. Beim Kanton wird man dann nämlich sagen, dass sie eine Klärung nicht interessiere. Ich könne ja vor Gericht gehen, wenn ich nicht einverstanden sei.

Warum ist das Eigentum der Funde für das Museum so wichtig?
Ziel ist es einen Investor zu finden, welcher genügend Kapital für einen zukünftigen Museumsbetrieb bereitstellt, oder das Museum selbst übernimmt. Da der Kanton mir meine Funde nur als Leihgabe überlassen will, hätte das Kulturunternehmen Suworow Museum nur noch wenig Übernahmewert. Die Funde haben nur ein paar hundert Franken Wert, jedoch um dokumentierte Objekte der Suworow Zeit wieder aufzufinden, müssten mehrere hundertausend Franken aufgewendet werden.

Wenn der Kanton die Funde will, so verlange ich Entschädigung für entstandene Such-, Ausgrabungs-, Konservierungs und Ausstellungskosten der letzten 36 Jahre. Denn hätte man mir 1985 gesagt, dass die Funde dem Kanton gehören, hätte ich kein Museum gegründet. Ich mache daher den Kt. Glarus für den entstandenen Schaden verantwortlich, sofern gerichtlich eine Schuld der Amtsvorgänger festgestellt wird. Herr Rigendinger verneint eine Entschädigungspflicht trotz Eingeständnis des (angeblichen) Fehlverhaltens der Amtsvorgänger. 

Zitat Rigendinger: "Wir sind hier im Kanton Glarus und nicht in Amerika. Es gibt keine Entschädigung! An dem entstandenen Schaden sei ich selber Schuld. Ich hätte ja kein Museum machen müssen, dann hätte ich auch keine Kosten und somit keinen Schaden gehabt."



Fazit:
Es gibt von mir kein Inventar der Funde, solange nicht die Legalität meiner Suche, das grundsätzliche Eigentum der Funde geklärt ist. Sollte das nur gerichtlich möglich sein, so muss der Kanton diese Kosten übernehmen.

Im weiteren finde ich es äusserst bedenklich, dass gerade die Verantwortlichen der Kultur, so massiv gegen ein Kulturunternehmen arbeiten. Immerhin feiern wir im nächsten Jahr, das 30 jährige Bestehens des Suworow Museums.


Bedenken sollte man beim Kanton auch, dass sie nicht am längeren Hebel sind. Die Eigentumsfrage kann nämlich auch in 5 Minuten erledigt werden, indem ich alle meine Funddaten vernichten lasse!





 Hier der Brief der Kulturkommission:


Montag, 10. August 2015

Brief an Regierungsrat Benjamin Mühlemann Glarus

Offener Brief - betreffend Suworow Museum


Einschreiben R Inland
Mo 10.08.2015   07:20   Zugestellt durch   8750 Glarus Zustellung

Veröffentlicht Internet: Mo 10.08.2015  08:00 

Heute am 10. August 2015 wurde Herrn Regierungsrat Benjamin Mühlemann ein offener Brief von Walter Gähler - Suworow Museum Linthal zugestellt.

Er erhält dieses Schreiben als Präsident der Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens des Kantons Glarus.

7 Jahre lang, hat kein Vertreter des Departements Bildung und Kultur, eine klare Antwort zur (angeblichen) Illegalität meiner Suche nach Kanonenkugeln, geben können oder wollen. Dem Museum ist deswegen ein enormer Schaden entstanden.

Daher wende ich mich nun direkt an die Kulturkommission.

Um den Zusammenhang zu verstehen, lesen Sie bitte auch diesen Blogbeitrag.
Hier klicken: Ist die Suche nach Kanonenkugel verboten?



Gerne erhalten Sie weitere Auskünfte bei:

Walter Gähler 
Suworow Museum
8783 Linthal  suworowmuseum@bluewin.ch
Tel: 079 216 66 58

Hier der Text des Schreibens:



Kommission zur Förderung
des kulturellen Lebens
z.h. Herr Regierungsrat
Benjamin Mühlemann
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus


Linthal den 7. August 2015


Offener Brief  - betreffend Suworow Museum


Sehr geehrter Herr Regierungsrat Mühlemann,
sehr geehrte Damen und Herren der Kulturkommission!

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 7. Juli 2008, welches auf Briefpapier des Departements Bildung und Kultur geschrieben und vom Leiter der Hauptabteilung Kultur, Herrn Dr. phil. Fritz Rigendinger unterzeichnet ist.

In diesem Brief teilt Herr Dr. Fritz Rigendinger unter anderem folgendes mit:

„…Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass die jahrzehntelange Suchaktion Gählers mit dem Metalldetektor illegal erfolgte….“ - “er hatte weder einen entsprechenden Auftrag, noch eine Bewilligung.“

Dieser in Ihrem Auftrag geschriebene Brief, war denn auch der Auslöser des „Streites um Suworows Kanonenkugeln,  oder die Suworow Affäre“, wie die Angelegenheit in den Medien genannt wird. Als aufmerksame Leser meiner Internetveröffentlichungen sind Sie sicherlich bestens über die bisherige Entwicklung orientiert.

Leider ging aus Ihrem damaligen Schreiben nicht hervor, in wie weit Sie mir illegale Suchaktionen vorwerfen. Als Beilage lag nur die Verordnung über Funde und Ausgrabungen vom 17. November 1986 bei.

Diese Verordnung verweist jedoch explizit bereits im Art. 1 auf den Art. 25 der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordung, welche besagt:
„ ..Ausgrabungen von bzw. Untersuchungen an geschichtlichen Stätten oder naturwissenschaftlich besonders bedeutsamen Objekten bedürfen der Bewilligung der zuständigen kantonalen Verwaltungsbehörde...“


Aus dem Gesetzestext geht zweifelsfrei hervor, dass es nur für Ausgrabungen an geschichtlichen Stätten eine Bewilligung braucht. In den Glarner Gesetzen findet sich auch bis heute kein Artikel, welcher den Einsatz eines Metalldetektors in „normalem“ Gelände bewilligungspflichtig macht.

Alle Bemühungen meinerseits, diese Angelegenheit mit den Vertretern und Vorstehern des Departements Bildung und Kultur zu klären, blieben erfolglos. Mein Widerspruch, dass ich nie an geschichtlichen Stätten gesucht hätte, und dass es für andere Orte keine Bewilligungspflicht gibt, wurde bisher von keinem Beteiligten ernst genommen. Niemand hat mir jemals einen Beweis meiner (angeblichen) Suche an bewilligungspflichtigen Orten vorgelegt.

Verschiedene Gutachter und Personen, welche um Vermittlung bemüht waren, konnten die Sache nicht klären. Der Rechtswissenschaftler, welcher ein weiteres Gutachten zu Ende Februar 2015 erstellen wollte und sich als Mediator zur Verfügung stellte, hat sich - nach Erhalt von mir gelieferter Unterlagen - nicht mehr gemeldet. Auch erstaunt, dass beim Departement Bildung und Kultur, sowie der Archäologie offensichtliche Uneinigkeit und Unwissenheit über die Gesetzeslage herrscht.


Verschiedene Meinungen

Landesarchivar Dr. Fritz Rigendinger bezeichnet meine Suche als illegal. Er wollte jedoch nichts zur Klärung unternehmen. Auch soll auf Grund meiner im Kanton gefundenen Gewehrkügeli (16-18 mm) der Franzosenzeit, der ganze Kanton Glarus zur archäologischen Zone erklärt worden sein und darum überall eine Bewilligungspflicht gelten. Herr Rigendinger bezeichnet es als ein Versäumnis seiner Amtsvorgänger, welche mir meine Suche hätten verbieten müssen.

Die für den Kanton zuständige Archäologin, Frau Maja Widmer, behauptet, dass jede archäologische Tätigkeit im Kanton Glarus bewilligungspflichtig sei. Sie beruft sich offensichtlich auf das Gutachten der Archäologen Obrecht / Schaltenbrand.

Demgegenüber bezeichnete der heutige St. Galler Kantonsarchäologe Dr. Martin Schindler in seiner wissenschaftlichen Arbeit  meine Suche mit Metalldetektor, als unerwünschte Schatzsuche (welche jedoch durch das neue Gesetz nicht verboten wurde.)

Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege wollte sich zu dieser entscheidenden Frage nicht äussern.

Meine Selbstanzeige bei der Glarner Kantonspolizei, von welcher ich mir eine Klärung erhoffte, blieb erfolglos, weil nur die Hauptabteilung Kultur klageberechtigt ist und dieselbe nicht klagen wollte.

Frau Regierungsrätin Christine Bickel bezeichnete meine Suche ebenfalls als Illegal. Ein Gespräch mit dem Juristen des Departements, hatte sie mir stets verweigert, die Leute vom Kanton die das untersucht hätten, seien alles ausgewiesene Fachleute, da müsste nicht mehr diskutiert werden. Man hätte keine Ressourcen in diesem Fall weiter abzuklären. Auch sie bezeichnete das Verhalten der Amtsvorgänger als ein Versäumnis. Sie ging sogar noch weiter; „Sie gebe den Fehler des Kantons ja zu, bei den Kindern der Landstrasse, hätte der Kanton das ja auch gemacht.“

Herr Regierungsrat Benjamin Mühlemann schrieb mir, dass ich eine Bewilligung benötige. Dank ihm kam das gewünschte Gespräch mit dem Juristen des Departements zustande. So hiess es schliesslich, der Kanton hätte nie geschrieben, dass meine Suche illegal erfolgt sei. Nach Vorlage des Schreibens vom 7. Juli 2008 sagte man mir, man hätte dieses noch nie gesehen. Weiterhin - der Brief  sei nicht vom Kanton, sondern von der Kulturkommission. Natürlich könne man nicht sagen, dass ich illegal gesucht hätte, aber dass ich legal gesucht hätte, könnten sie auch nicht bestätigen. Denn man wisse beim Amt für Denkmalpflege weder was geschichtlichen Stätten sind, noch wo sich solche befinden. Es gäbe kein solches Verzeichnis, auch wüssten sie ja nicht, wo ich gesucht hätte.

Man habe beim Kanton keine Ressourcen das weiter abzuklären, sie müssten das auch nicht. Man verlangte von mir die Beweislastumkehr, indem ich eine Dokumentation erstellen müsse, wo ich überall gesucht habe, dass der Kanton so meine Unschuld überprüfen könne.


Auswirkungen des Briefes vom 7. Juli 2008

Dieser ganze Fall zieht sich nun bereits 7 Jahre lang hin und verursacht dem Suworow Museum einen enormen finanziellen Schaden. Denn auf Grund der Feststellung, meine Suche sei illegal erfolgt, erhält das Suworow Museum von Gemeinden, Stiftungen und Firmen keine Beiträge mehr. In der Angst, etwas Verbotenes zu unterstützen. Deswegen sind wir mit dem Ausbau des Museums bereits 3 Jahre im Rückstand. Ein verantwortlicher Glarner Tourismus-Geschäftsführer hat mir wegen des Schreibens sogar seine moralische Unterstützung bei einem Beitragsgesuch verweigert und sich sofort vom Museum distanziert. Keine Glarner Persönlichkeit wagt es seither, sich in diesem Streitfall für das Museum zu engagieren, befürchtet man doch mögliche negative Auswirkungen auf die eigene politische, kulturelle, touristische oder wirtschaftliche Tätigkeit.


Kulturkommission

Nachdem die Vertreter des Departements offensichtlich den Streitfall bisher nicht klären konnten, wende ich mich nun direkt an Sie, sehr verehrte Damen und Herren der Kulturkommission. Dabei gehe ich heute davon aus, dass Sie über umfangreiches Beweismaterial verfügen, welches belegt, an welchen (bewilligungspflichtigen), geschichtlichen Stätten ich Objekte ausgegraben haben soll.

Ich bitte Sie hiermit, Ihre Beweise offen zu legen. Falls Sie über solche Dokumente oder Aussagen nicht verfügen, welche mich belasten, sollte in Erwägung gezogen werden, dass Sie Ihre Beschuldigungen vollumfänglich zurück nehmen.

Davon ausgehend, dass Sie womöglich die Gesetzeslage nur unter dem Art. 2. der Verordnung vom 17. November 1986 beurteilten, nicht aber unter dem Art. 1. - welcher auf Art. 25. verweist.

Ich bin mir bewusst, dass Ihre Kommission heute nicht mehr aus allen damaligen Personen besteht.

Dennoch möchte ich eine klare Antwort. Mit Sicherheit haben Sie Protokoll über die damalige Sitzung geführt, notfalls sollten die ausgeschiedenen Kommissionsmitglieder befragt werden.


Sistiertes Beitragsgesuch

Am 18. 10.2012 habe ich ein Beitragsgesuch von CHF 4'800,-- an die Betriebskosten des Suworow-Museums eingereicht. Dieses wurde (gemäss Herrn Rigendinger), mit der Begründung sistiert - man sei nur bereit einen Beitrag an die Inventierung der Bodenfunde zu gewähren. Diese habe ich jedoch bereits vorher kostenlos dem Kanton angeboten, mit der Bedingung, dass meine Suche als legal erklärt wird und die Funde mein Eigentum sind.

Dennoch habe ich am 24.1.2013, dieses Gesuch entsprechend erneuert. Daraufhin habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Da Sie vermutlich nicht rückwirkend Beiträge sprechen können, ändere ich hiermit mein damaliges Gesuch in Betriebsbeitrag für das Jahr 2015 ab und bitte höflich um Behandlung an der nächsten Kommissionssitzung.

Bitte beachten Sie: Es geht hier nur um Ihre Feststellung der Illegalität meiner Suche. Die Frage des Eigentums der Funde ist nicht Gegenstand meines Schreibens, da diese Frage sicherlich nur mit einem Entscheid des Gesamtregierungsrates oder mit einem Bundesgerichtsurteil endgültig geklärt werden kann.

Da unsere Gönner eine offizielle Stellungsnahme Ihrerseits erwarten, habe ich die Form meines Schreibens als offenen Brief gewählt. Das bedeutet: dieser Brief wird auf der Internetseite des Suworow Museums veröffentlicht. Dies im Sinne einer Zusammenfassung ohnehin bekannter Fakten.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


 Walter Gähler
Museumsleiter


Beilagen:
-         Schreiben vom 7. Juli 2008
-         Verordnung Ausgrabungen und Funde (Stand 1. September 2014
-         Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung (Stand 1. September 2014)



 

Mittwoch, 22. Juli 2015

Farbe ist aus! Sponsoren gesucht!

Suworow Museum Linthal:

Die letzten 100 m2, der insgesamt 1'200 m2 grossen Fabrikhalle sind in wenigen Tagen zum anstreichen bereit.

Noch bin ich mit dem waschen der Decke beschäftigt. Nun droht aber ein Bauunterbruch! Alle vorhandenen finanziellen Mittel für die Renovation sind aufgebraucht. Vom Kanton gibt es wegen dem Streit um die Kanonenkugeln keine Unterstützung, mein Beitragsgesuch ist seit 3 Jahren sistiert.

Was uns jetzt fehlt, ist ein Kessel Isoliergrund, so dass anschliessend die bereits vorhandene Dispersionsfarbe darüber gestrichen werden kann.

Diese Farbe ist sehr teuer, so ein Kübel kostet CHF 340,--.

Nun suche ich auf diesem Weg, Personen, welche sich an den Kosten beteiligen. 

Bitte unterstützen Sie dieses Projekt mit einen
Beitrag ab CHF 10,--.

Schweizer Postkonto:

85-94573-6    

IBAN CH38 0900 0000 8509 4573 6

SWIFT: POFICHBEXXX

Suworow Museum Linthal, Walter Gähler, 8783 Linthal



auch per Paypal möglich:

suworowmuseum@bluewin.ch
Adresse: Walter Gähler, 8750 Riedern

oder kommen Sie doch persönlich vorbei!


Update vom 7.8.2015
Das Spendenziel ist erreicht:

Wir haben erhalten:
1 x    300,--
2 x      20,--
3 x      10,--
Total 370,--


Weitere noch eingehende Spenden werden für den Kauf der Stellwände verwendet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Walter Gähler
Museumsleiter 

weitere Infos auf: www.1799.ch

So ein Kübel Farbe fehlt noch
Grundierung mit Spezialfarbe

Die letzten 100 m2
Blick in die fast fertige Halle
 

Mittwoch, 17. Juni 2015

Museumskonzept - Kostenberechnung: Stand 17.6.2015



Projekt Suworow Museum Linthal

 

Trägerschaft:
Das Museum wird rechtlich als Einzelfirma von Walter Gähler betrieben. Finanziell getragen wird es von der Familie Gähler und Gönnern, welche jedoch nicht in einer juristischen Person organisiert sind. Der Museumbetrieb ist nicht kostendeckend und daher auf Spenden angewiesen. Langfristig wird die Umwandlung in eine Stiftung angestrebt.

Geschichte:
Das Suworow Museum (gegründet 1986), besitzt die umfangreichste Sammlung zum Thema Suworow in der Schweiz: Bilder, Bücher, Bodenfunde, Dokumente, usw. Seit 1979 sucht Walter Gähler mit einem Metalldetektor, nach verlorenen Gegenständen der Kämpfe.

Zuerst war das Museum in Glarus und Schwanden untergebracht. Im LINTHPARK in Linthal / Glarus-Süd wurden neue Räumlichkeiten gefunden. Auf 1'200 m2 wird eine umfassende Ausstellung aufgebaut, welche in der Schweiz einzigartig sein wird. Der erste Ausstellungsteil wurde am 2. Juni 2012 eröffnet. Die Eröffnung des erweiterten Museums findet im Sommer 2016 statt. Wir feiern dann auch 30 Jahre Suworow Museum.
 
Ausstellungskonzept:
Die neue Ausstellung soll in zwei Bereiche: A + B unterteilt werden.

 
A: Historisch – Touristischer Teil:
Hauptteil wird der Zug der russischen Armee von A. W. Suworow, von Italien bis nach Vorarlberg im Jahr 1799. Der Besucher „wandert“ die Stationen dieses Feldzuges ab. Gleichzeitig sollen die Sehenswürdigkeiten der verschiedenen Orte vorgestellt werden.
Der Untergang der alten Eidgenossenschaft, Helvetische Republik, Franzosen, Österreicher, Schlacht bei Zürich, Leiden der Bevölkerung, die Glarner: Bachmann und Legler, Kinderauswanderung, die Frau im Jahr 1798/99, usw. sind weitere geplante Bereiche dieses Ausstellungsteils.
 
B: Spezieller Teil:
Dieser Bereich, soll das Leben Suworows und sein Nachwirken bis in die heutige Zeit dokumentieren: Briefmarken, Münzen, Suworow Kadetten, II. Weltkrieg, Suworow Produkte, Suworow Theater,  Suworow Insel, Transnistrien, usw. Besonders auch das Monumentalbild der Schlacht im Muotatal.


Zielpublikum:
Das Suworow Museum richtet sich an Personen jeden Alters aus allen Gesellschaftsschichten. Besonders ansprechen möchten wir Touristen, (auch aus der ehemaligen UdSSR) welche sich auf die Spuren des Generals begeben. Der Suworow Tourismus erfreut sich einem zunehmenden Interesse, gerade das Glarnerland hat hier sehenswerte Gedenkstätten zu bieten. Das Suworow Museum ist heute schon ein wichtiger Bestandteil einer Suworow Reise/Wanderung. Das Museum soll auch ein Beitrag zum kulturellen Leben in Glarus-Süd sein. Es werden Führungen für Gruppen (Vereine, Schulen, Militär, Klassenzusammenkunft usw.) angeboten.





Sonntag, 3. Mai 2015

Bücher Flohmarkt im Museum am 19. und 20. Juni 2015

Achtung zusätzlicher Termin:

Der Bücher Flohmarkt im Suworow Museum in 8783 Linthal findet wieder statt.

Termine: 
Freitag     19. Juni 2015 von 16 00 bis 19 00
Samstag   20. Juni 2015 von 10 00 bis 17 00


Da am 20. Juni auf dem Areal einen Grossanlass stattfindet, führen wir daher auch einen ausserterminlichen Flohmarkt durch. Bereits haben wir für Sie wieder viele Tische mit Neueingängen bereit.


Der nächste Flohmarkt ist dann erst wieder im Oktober 2015. Gerne nehmen wir Ihre Bücher entgegen, oder holen diese gratis ab.

Tel: 079 216 66 58 
suworowmuseum@bluewin.ch


Freitag, 27. Februar 2015

Suworow - Archiv wird verkauft !!!

Wegen des bereits seit 7 Jahren andauernden Streites des Suworow Museum mit dem Kanton Glarus um die angeblich verbotene Suche nach Kanonenkugeln in den Jahren 1979 - 1995 ist das Museum in grosse Schwierigkeiten geraten. 

Das führte dazu, dass wegen der vom Kanton verursachten Rechtsunsicherheit, bis heute keine Sponsoren-Aktion durchgeführt werden konnte. Solange die Behauptung, die Suche sei Illegal gewesen, nicht zurückgezogen wird - bekommen wir hier keine neuen Beiträge von Firmen und Stiftungen. 

Damit jedoch der Museumsbetrieb weitergehen und dringende Rechnungen bezahlt werden können, werden nun drastische Massnahmen ergriffen.

Über Ricardo wird jetzt ohne Rücksicht auf Verluste die umfangreiche Forschungsbibliothek versteigert.
Es gelangen nun seltene Bücher und auch andere Objekte zur Zeit von 1798 / 1799 zur Auktion.

Unsere Bibliothek umfasst alles um die Helvetik, Russen, Franzosen und Oesterreicher in der Schweiz.

Der Verkauf bedeutet allerdings, dass wir Ihnen die Dienstleistungen unserer Fachbibliothek nicht mehr anbieten können. Geschätzt wurde unsere Bibliothek vor allem von Schülern und Studenten. Wir empfehlen Ihnen als Alternative die Landesbibliothek in Glarus. Die haben zwar nicht alle Titel wie unsere Bibliothek auf Lager, sie können Ihnen das gesuchte jedoch aus einer andern Bibliothek besorgen.



Update vom 22. April 2015
Dank grosszügiger Spenden unserer Gönner, konnten wichtige Rechnungen bezahlt werden. Daher finden in den nächsten Tagen die letzten Auktionen mit Objekten aus dem Museum statt. Vielen Dank für die Unterstützung.


Zur Auktion auf Ricardo - hier klicken