Samstag, 12. September 2015

Brief der Glarner Kulturkommission Suworow Museum

Die Antwort der Kulturkommission betreffend offenem Brief Suworow Museum, ist eingetroffen!

Den Brief finden Sie ganz unten:

Kommentar vom Walter Gähler zum heutigen Brief: 

Vermischung von Legalitäts- und Eigentumsfrage:
Obwohl es in meinem Schreiben an die Kulturkommission nur um die Legalitätsfrage ging, wurde die Schaffung eines Inventars zur Eigentumsabklärung thematisiert. Ich nehme daher hier zu beiden Punkten Stellung.


Legalität meiner Suche:
Im Vorfeld hat in der Südostschweiz vom 20. Aug. 2015, der Leiter der Hauptabteilung Kultur - Dr. Fritz Rigendinger folgendes festgestellt: 

"..Wer mit einem Metalldetektor nach historischen Artefakten suchen will, muss beim Kanton grundsätzlich eine Bewilligung einholen. Ob man nun auf der grünen Wiese oder in Burgruinen sucht.."

Demgegenüber verweise ich auf den Art. 25. der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung:

"..Ausgrabungen von bzw. Untersuchungen an geschichtlichen Stätten oder naturwissenschaftlich besonders bedeutsamen Objekten bedürfen der Bewilligung der zuständigen kantonalen Verwaltungsbehörde..."

Bereits früher hat Herr Rigendinger eigenmächtig den ganzen Kanton Glarus zur archäologischen Zone erklärt, ebenso den Kt. Schwyz, Uri, Tessin. Dies weil ich überall Gewehrkügeli aus Blei gefunden hätte. 

Kulturkommission:
Die Kulturkommission, schreibt im heutigen Brief bereits im ersten Abschnitt von:

"..archäologische Tätigkeit an den geschichtlichen Stätten von General Suworows Alpenzug...". 

Die Kulturkommission ist also anscheinend der Meinung, dass der ganze Kanton Glarus eine einzige geschichtliche Stätte, gemäss dem genannten Art. 25. sei. (Gekämpft wurde von russischen, französischen und österreichischen Truppen praktisch überall.) 
Im weiteren will man auf meine Fragen, betreffend der Vorwürfe an meine Person nicht eintreten. 


Beitragsgesuch:
Klare Worte hingegen zu meinem erneuerten Gesuch von CHF 4'800,-- an das Suworow Museum. Man will erst eine lückenlose Dokumentation meiner Such- und Grabungstätigkeit. Dies wäre Voraussetzung um mein Beitragsgesuch behandeln zu können. Das bedeutet aber nicht, dass es dann den Beitrag gibt. NEIN - das Gesuch würde dann nur behandelt und abgelehnt. Herr Rigendinger hat mir nämlich bereits 2012 erklärt, dass es keinen Beitrag an die Betriebskosten gebe. Aber an die Inventierung, wolle man einen Betrag sprechen, dann hätte ich ja einen Beitrag. Ich betrachte das als Erpressung mit Lotteriegeldern! (Hierbei muss erwähnt werden, dass es nicht der Regierungsrat ist, der mein Gesuch nicht behandeln will, sondern die Kulturkommission.)

Wozu braucht der Kanton das Inventar?
Behauptet wird, es werde benötigt, um anschliessend die Frage des Eigentums zu klären. Man will mir hier vormachen, dass ich ev. doch etwas behalten könne. In Wirklichkeit hat der Kanton ein Problem! Wie will man Ansprüche stellen, wenn man gar nicht weiss, aus welchem Kanton die einzelnen Funde stammen?  

Aus den Akten geht eindeutig hervor: 

"... Auch die vor dem 1. Juni 2005 aufgespürten Funde gehören dem Kanton, auf dessen Gebiet sie aufgefunden wurden. Für die von Walter Gähler selbst entdeckten Funde sind die Fundorte bekannt, bzw. eine Zuweisung an einen Kanton möglich und somit ZGB 724 vollziehbar..."

Wir im Suworow Museum sind der Meinung, dass ein Gericht auch ohne die Herkunft jedes einzelnen Fundes, grundsätzlich klären kann, ob der Kt. Glarus noch Ansprüche stellen kann. Zumal die Verantwortlichen des Kantons die Funde im Jahr 1985 kontrolliert haben und keine Ansprüche stellten. Wir sind also überzeugt,dass die Funde von mir ersessen sind. Währenddessen der Kanton Glarus der Meinung ist, die Funde hätten gar nie mir gehört, sondern seien immer im Eigentum des Kantons gewesen.

Hier handelt es sich um eine Eigentumsrechtliche Frage, welche abschliessend nur durch das Bundesgericht zu klären sein wird.

 
Zusammenarbeit:
Im weiteren wird von Zusammenarbeit geschrieben. Hier gilt es festzuhalten, dass ich bereits vor 8 Jahren dem Kanton eine Fund-Dokumentation mit nachträglichem einmessen per GPS angeboten habe. Auf Grund meiner Pläne ist eine Fundortgenauigkeit von 1-8 meter möglich. Dies völlig kostenlos, jedoch unter der Bedingung, dass die Funde mir gehören. Eine umfassende Zusammenarbeitsvereinbarung, die alle strittigen Fragen klären sollte, wurde vom Kanton komplett abgelehnt.



Was versteht der Kanton unter fachlichem Standard? Unsere Kantonsarchäologin findet nachträgliches einmessen sei nicht wissenschaftlich. Man will von mir betreffend der Fundorte nur wissen:

.".. aus welchen Fluren welche Anzahl Funde stammt..."

Da man ja für die Inventierung einen Beitrag zahlen will, kommt es den Kanton natürlich billiger, die Funde summarisch einem Suchgebiet zuzuordnen, statt ein aufwändiges einmessen jedes einzelnen Fundes zu zahlen.


Was ist der Plan des Kantons?
Es geht also einzig darum, möglichst kostengünstig die Funddaten zu bekommen, welche das Beweismaterial der Fundorte sind. Sobald der Kanton diese Daten hat, wird man die Funde ins Kulturgüterregister eintragen. Funde in Privateigentum dürfen jedoch nicht ohne Einwilligung des Eigentümers eingetragen werden. Auf meine Reklamation wird man dann auf die Gutachten verweisen, die das Eigentum dem Kanton zusprechen. Der Kanton würde mich also ohne Eigentumfeststellungsklage und Enteignungsprozess enteignen können. Gebe ich also die Daten ab, so schade ich dem Suworow Museum enorm und ich müsste riesige finanzielle Mittel aufwenden um die Sache gerichtlich zu klären. Beim Kanton wird man dann nämlich sagen, dass sie eine Klärung nicht interessiere. Ich könne ja vor Gericht gehen, wenn ich nicht einverstanden sei.

Warum ist das Eigentum der Funde für das Museum so wichtig?
Ziel ist es einen Investor zu finden, welcher genügend Kapital für einen zukünftigen Museumsbetrieb bereitstellt, oder das Museum selbst übernimmt. Da der Kanton mir meine Funde nur als Leihgabe überlassen will, hätte das Kulturunternehmen Suworow Museum nur noch wenig Übernahmewert. Die Funde haben nur ein paar hundert Franken Wert, jedoch um dokumentierte Objekte der Suworow Zeit wieder aufzufinden, müssten mehrere hundertausend Franken aufgewendet werden.

Wenn der Kanton die Funde will, so verlange ich Entschädigung für entstandene Such-, Ausgrabungs-, Konservierungs und Ausstellungskosten der letzten 36 Jahre. Denn hätte man mir 1985 gesagt, dass die Funde dem Kanton gehören, hätte ich kein Museum gegründet. Ich mache daher den Kt. Glarus für den entstandenen Schaden verantwortlich, sofern gerichtlich eine Schuld der Amtsvorgänger festgestellt wird. Herr Rigendinger verneint eine Entschädigungspflicht trotz Eingeständnis des (angeblichen) Fehlverhaltens der Amtsvorgänger. 

Zitat Rigendinger: "Wir sind hier im Kanton Glarus und nicht in Amerika. Es gibt keine Entschädigung! An dem entstandenen Schaden sei ich selber Schuld. Ich hätte ja kein Museum machen müssen, dann hätte ich auch keine Kosten und somit keinen Schaden gehabt."



Fazit:
Es gibt von mir kein Inventar der Funde, solange nicht die Legalität meiner Suche, das grundsätzliche Eigentum der Funde geklärt ist. Sollte das nur gerichtlich möglich sein, so muss der Kanton diese Kosten übernehmen.

Im weiteren finde ich es äusserst bedenklich, dass gerade die Verantwortlichen der Kultur, so massiv gegen ein Kulturunternehmen arbeiten. Immerhin feiern wir im nächsten Jahr, das 30 jährige Bestehens des Suworow Museums.


Bedenken sollte man beim Kanton auch, dass sie nicht am längeren Hebel sind. Die Eigentumsfrage kann nämlich auch in 5 Minuten erledigt werden, indem ich alle meine Funddaten vernichten lasse!





 Hier der Brief der Kulturkommission: