Montag, 10. August 2015

Brief an Regierungsrat Benjamin Mühlemann Glarus

Offener Brief - betreffend Suworow Museum


Einschreiben R Inland
Mo 10.08.2015   07:20   Zugestellt durch   8750 Glarus Zustellung

Veröffentlicht Internet: Mo 10.08.2015  08:00 

Heute am 10. August 2015 wurde Herrn Regierungsrat Benjamin Mühlemann ein offener Brief von Walter Gähler - Suworow Museum Linthal zugestellt.

Er erhält dieses Schreiben als Präsident der Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens des Kantons Glarus.

7 Jahre lang, hat kein Vertreter des Departements Bildung und Kultur, eine klare Antwort zur (angeblichen) Illegalität meiner Suche nach Kanonenkugeln, geben können oder wollen. Dem Museum ist deswegen ein enormer Schaden entstanden.

Daher wende ich mich nun direkt an die Kulturkommission.

Um den Zusammenhang zu verstehen, lesen Sie bitte auch diesen Blogbeitrag.
Hier klicken: Ist die Suche nach Kanonenkugel verboten?



Gerne erhalten Sie weitere Auskünfte bei:

Walter Gähler 
Suworow Museum
8783 Linthal  suworowmuseum@bluewin.ch
Tel: 079 216 66 58

Hier der Text des Schreibens:



Kommission zur Förderung
des kulturellen Lebens
z.h. Herr Regierungsrat
Benjamin Mühlemann
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus


Linthal den 7. August 2015


Offener Brief  - betreffend Suworow Museum


Sehr geehrter Herr Regierungsrat Mühlemann,
sehr geehrte Damen und Herren der Kulturkommission!

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 7. Juli 2008, welches auf Briefpapier des Departements Bildung und Kultur geschrieben und vom Leiter der Hauptabteilung Kultur, Herrn Dr. phil. Fritz Rigendinger unterzeichnet ist.

In diesem Brief teilt Herr Dr. Fritz Rigendinger unter anderem folgendes mit:

„…Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass die jahrzehntelange Suchaktion Gählers mit dem Metalldetektor illegal erfolgte….“ - “er hatte weder einen entsprechenden Auftrag, noch eine Bewilligung.“

Dieser in Ihrem Auftrag geschriebene Brief, war denn auch der Auslöser des „Streites um Suworows Kanonenkugeln,  oder die Suworow Affäre“, wie die Angelegenheit in den Medien genannt wird. Als aufmerksame Leser meiner Internetveröffentlichungen sind Sie sicherlich bestens über die bisherige Entwicklung orientiert.

Leider ging aus Ihrem damaligen Schreiben nicht hervor, in wie weit Sie mir illegale Suchaktionen vorwerfen. Als Beilage lag nur die Verordnung über Funde und Ausgrabungen vom 17. November 1986 bei.

Diese Verordnung verweist jedoch explizit bereits im Art. 1 auf den Art. 25 der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordung, welche besagt:
„ ..Ausgrabungen von bzw. Untersuchungen an geschichtlichen Stätten oder naturwissenschaftlich besonders bedeutsamen Objekten bedürfen der Bewilligung der zuständigen kantonalen Verwaltungsbehörde...“


Aus dem Gesetzestext geht zweifelsfrei hervor, dass es nur für Ausgrabungen an geschichtlichen Stätten eine Bewilligung braucht. In den Glarner Gesetzen findet sich auch bis heute kein Artikel, welcher den Einsatz eines Metalldetektors in „normalem“ Gelände bewilligungspflichtig macht.

Alle Bemühungen meinerseits, diese Angelegenheit mit den Vertretern und Vorstehern des Departements Bildung und Kultur zu klären, blieben erfolglos. Mein Widerspruch, dass ich nie an geschichtlichen Stätten gesucht hätte, und dass es für andere Orte keine Bewilligungspflicht gibt, wurde bisher von keinem Beteiligten ernst genommen. Niemand hat mir jemals einen Beweis meiner (angeblichen) Suche an bewilligungspflichtigen Orten vorgelegt.

Verschiedene Gutachter und Personen, welche um Vermittlung bemüht waren, konnten die Sache nicht klären. Der Rechtswissenschaftler, welcher ein weiteres Gutachten zu Ende Februar 2015 erstellen wollte und sich als Mediator zur Verfügung stellte, hat sich - nach Erhalt von mir gelieferter Unterlagen - nicht mehr gemeldet. Auch erstaunt, dass beim Departement Bildung und Kultur, sowie der Archäologie offensichtliche Uneinigkeit und Unwissenheit über die Gesetzeslage herrscht.


Verschiedene Meinungen

Landesarchivar Dr. Fritz Rigendinger bezeichnet meine Suche als illegal. Er wollte jedoch nichts zur Klärung unternehmen. Auch soll auf Grund meiner im Kanton gefundenen Gewehrkügeli (16-18 mm) der Franzosenzeit, der ganze Kanton Glarus zur archäologischen Zone erklärt worden sein und darum überall eine Bewilligungspflicht gelten. Herr Rigendinger bezeichnet es als ein Versäumnis seiner Amtsvorgänger, welche mir meine Suche hätten verbieten müssen.

Die für den Kanton zuständige Archäologin, Frau Maja Widmer, behauptet, dass jede archäologische Tätigkeit im Kanton Glarus bewilligungspflichtig sei. Sie beruft sich offensichtlich auf das Gutachten der Archäologen Obrecht / Schaltenbrand.

Demgegenüber bezeichnete der heutige St. Galler Kantonsarchäologe Dr. Martin Schindler in seiner wissenschaftlichen Arbeit  meine Suche mit Metalldetektor, als unerwünschte Schatzsuche (welche jedoch durch das neue Gesetz nicht verboten wurde.)

Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege wollte sich zu dieser entscheidenden Frage nicht äussern.

Meine Selbstanzeige bei der Glarner Kantonspolizei, von welcher ich mir eine Klärung erhoffte, blieb erfolglos, weil nur die Hauptabteilung Kultur klageberechtigt ist und dieselbe nicht klagen wollte.

Frau Regierungsrätin Christine Bickel bezeichnete meine Suche ebenfalls als Illegal. Ein Gespräch mit dem Juristen des Departements, hatte sie mir stets verweigert, die Leute vom Kanton die das untersucht hätten, seien alles ausgewiesene Fachleute, da müsste nicht mehr diskutiert werden. Man hätte keine Ressourcen in diesem Fall weiter abzuklären. Auch sie bezeichnete das Verhalten der Amtsvorgänger als ein Versäumnis. Sie ging sogar noch weiter; „Sie gebe den Fehler des Kantons ja zu, bei den Kindern der Landstrasse, hätte der Kanton das ja auch gemacht.“

Herr Regierungsrat Benjamin Mühlemann schrieb mir, dass ich eine Bewilligung benötige. Dank ihm kam das gewünschte Gespräch mit dem Juristen des Departements zustande. So hiess es schliesslich, der Kanton hätte nie geschrieben, dass meine Suche illegal erfolgt sei. Nach Vorlage des Schreibens vom 7. Juli 2008 sagte man mir, man hätte dieses noch nie gesehen. Weiterhin - der Brief  sei nicht vom Kanton, sondern von der Kulturkommission. Natürlich könne man nicht sagen, dass ich illegal gesucht hätte, aber dass ich legal gesucht hätte, könnten sie auch nicht bestätigen. Denn man wisse beim Amt für Denkmalpflege weder was geschichtlichen Stätten sind, noch wo sich solche befinden. Es gäbe kein solches Verzeichnis, auch wüssten sie ja nicht, wo ich gesucht hätte.

Man habe beim Kanton keine Ressourcen das weiter abzuklären, sie müssten das auch nicht. Man verlangte von mir die Beweislastumkehr, indem ich eine Dokumentation erstellen müsse, wo ich überall gesucht habe, dass der Kanton so meine Unschuld überprüfen könne.


Auswirkungen des Briefes vom 7. Juli 2008

Dieser ganze Fall zieht sich nun bereits 7 Jahre lang hin und verursacht dem Suworow Museum einen enormen finanziellen Schaden. Denn auf Grund der Feststellung, meine Suche sei illegal erfolgt, erhält das Suworow Museum von Gemeinden, Stiftungen und Firmen keine Beiträge mehr. In der Angst, etwas Verbotenes zu unterstützen. Deswegen sind wir mit dem Ausbau des Museums bereits 3 Jahre im Rückstand. Ein verantwortlicher Glarner Tourismus-Geschäftsführer hat mir wegen des Schreibens sogar seine moralische Unterstützung bei einem Beitragsgesuch verweigert und sich sofort vom Museum distanziert. Keine Glarner Persönlichkeit wagt es seither, sich in diesem Streitfall für das Museum zu engagieren, befürchtet man doch mögliche negative Auswirkungen auf die eigene politische, kulturelle, touristische oder wirtschaftliche Tätigkeit.


Kulturkommission

Nachdem die Vertreter des Departements offensichtlich den Streitfall bisher nicht klären konnten, wende ich mich nun direkt an Sie, sehr verehrte Damen und Herren der Kulturkommission. Dabei gehe ich heute davon aus, dass Sie über umfangreiches Beweismaterial verfügen, welches belegt, an welchen (bewilligungspflichtigen), geschichtlichen Stätten ich Objekte ausgegraben haben soll.

Ich bitte Sie hiermit, Ihre Beweise offen zu legen. Falls Sie über solche Dokumente oder Aussagen nicht verfügen, welche mich belasten, sollte in Erwägung gezogen werden, dass Sie Ihre Beschuldigungen vollumfänglich zurück nehmen.

Davon ausgehend, dass Sie womöglich die Gesetzeslage nur unter dem Art. 2. der Verordnung vom 17. November 1986 beurteilten, nicht aber unter dem Art. 1. - welcher auf Art. 25. verweist.

Ich bin mir bewusst, dass Ihre Kommission heute nicht mehr aus allen damaligen Personen besteht.

Dennoch möchte ich eine klare Antwort. Mit Sicherheit haben Sie Protokoll über die damalige Sitzung geführt, notfalls sollten die ausgeschiedenen Kommissionsmitglieder befragt werden.


Sistiertes Beitragsgesuch

Am 18. 10.2012 habe ich ein Beitragsgesuch von CHF 4'800,-- an die Betriebskosten des Suworow-Museums eingereicht. Dieses wurde (gemäss Herrn Rigendinger), mit der Begründung sistiert - man sei nur bereit einen Beitrag an die Inventierung der Bodenfunde zu gewähren. Diese habe ich jedoch bereits vorher kostenlos dem Kanton angeboten, mit der Bedingung, dass meine Suche als legal erklärt wird und die Funde mein Eigentum sind.

Dennoch habe ich am 24.1.2013, dieses Gesuch entsprechend erneuert. Daraufhin habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Da Sie vermutlich nicht rückwirkend Beiträge sprechen können, ändere ich hiermit mein damaliges Gesuch in Betriebsbeitrag für das Jahr 2015 ab und bitte höflich um Behandlung an der nächsten Kommissionssitzung.

Bitte beachten Sie: Es geht hier nur um Ihre Feststellung der Illegalität meiner Suche. Die Frage des Eigentums der Funde ist nicht Gegenstand meines Schreibens, da diese Frage sicherlich nur mit einem Entscheid des Gesamtregierungsrates oder mit einem Bundesgerichtsurteil endgültig geklärt werden kann.

Da unsere Gönner eine offizielle Stellungsnahme Ihrerseits erwarten, habe ich die Form meines Schreibens als offenen Brief gewählt. Das bedeutet: dieser Brief wird auf der Internetseite des Suworow Museums veröffentlicht. Dies im Sinne einer Zusammenfassung ohnehin bekannter Fakten.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


 Walter Gähler
Museumsleiter


Beilagen:
-         Schreiben vom 7. Juli 2008
-         Verordnung Ausgrabungen und Funde (Stand 1. September 2014
-         Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung (Stand 1. September 2014)