Einschreiben R Inland
Mo 10.08.2015 07:20
Zugestellt durch 8750 Glarus Zustellung
Veröffentlicht Internet: Mo 10.08.2015 08:00
Heute am 10. August 2015 wurde Herrn Regierungsrat Benjamin Mühlemann ein offener Brief von Walter Gähler - Suworow Museum Linthal zugestellt.
Er erhält dieses Schreiben als Präsident der Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens des Kantons Glarus.
7 Jahre lang, hat kein Vertreter des Departements Bildung und Kultur, eine klare Antwort zur (angeblichen) Illegalität meiner Suche nach Kanonenkugeln, geben können oder wollen. Dem Museum ist deswegen ein enormer Schaden entstanden.
Daher wende ich mich nun direkt an die Kulturkommission.
Um den Zusammenhang zu verstehen, lesen Sie bitte auch diesen Blogbeitrag.
Hier klicken: Ist die Suche nach Kanonenkugel verboten?
Gerne erhalten Sie weitere Auskünfte bei:
Walter Gähler
Suworow Museum
8783 Linthal suworowmuseum@bluewin.ch
Tel: 079 216 66 58
Hier der Text des Schreibens:
Kommission zur Förderung
des
kulturellen Lebens
z.h.
Herr Regierungsrat
Benjamin
Mühlemann
Gerichtshausstrasse
25
8750
Glarus
Linthal den 7. August 2015
Offener Brief - betreffend Suworow Museum
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Mühlemann,
sehr geehrte Damen und Herren der Kulturkommission!
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 7. Juli 2008, welches auf Briefpapier des Departements Bildung
und Kultur geschrieben und vom Leiter der Hauptabteilung Kultur, Herrn Dr.
phil. Fritz Rigendinger unterzeichnet ist.
In diesem Brief teilt Herr Dr. Fritz Rigendinger unter
anderem folgendes mit:
„…Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass die jahrzehntelange
Suchaktion Gählers mit dem Metalldetektor illegal erfolgte….“ - “er hatte weder
einen entsprechenden Auftrag, noch eine Bewilligung.“
Dieser in Ihrem Auftrag geschriebene Brief, war denn auch
der Auslöser des „Streites um Suworows Kanonenkugeln, oder die Suworow Affäre“, wie die
Angelegenheit in den Medien genannt wird. Als aufmerksame Leser meiner
Internetveröffentlichungen sind Sie sicherlich bestens über die bisherige
Entwicklung orientiert.
Leider ging aus Ihrem
damaligen Schreiben nicht hervor, in wie weit Sie mir illegale Suchaktionen
vorwerfen. Als Beilage lag nur die Verordnung über Funde und Ausgrabungen
vom 17. November 1986 bei.
Diese Verordnung verweist jedoch explizit bereits im Art. 1
auf den Art. 25 der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordung, welche besagt:
„ ..Ausgrabungen von bzw. Untersuchungen an geschichtlichen Stätten
oder naturwissenschaftlich besonders bedeutsamen Objekten bedürfen der
Bewilligung der zuständigen kantonalen Verwaltungsbehörde...“
Aus dem Gesetzestext geht zweifelsfrei hervor, dass es nur
für Ausgrabungen an geschichtlichen Stätten eine Bewilligung braucht. In den
Glarner Gesetzen findet sich auch bis heute kein Artikel, welcher den Einsatz
eines Metalldetektors in „normalem“ Gelände bewilligungspflichtig macht.
Alle Bemühungen meinerseits, diese Angelegenheit mit den
Vertretern und Vorstehern des Departements Bildung und Kultur zu klären,
blieben erfolglos. Mein Widerspruch, dass ich nie an geschichtlichen Stätten
gesucht hätte, und dass es für andere Orte keine Bewilligungspflicht gibt,
wurde bisher von keinem Beteiligten ernst genommen. Niemand hat mir jemals
einen Beweis meiner (angeblichen) Suche an bewilligungspflichtigen Orten
vorgelegt.
Verschiedene Gutachter und Personen, welche um Vermittlung
bemüht waren, konnten die Sache nicht klären. Der Rechtswissenschaftler,
welcher ein weiteres Gutachten zu Ende Februar 2015 erstellen wollte und sich
als Mediator zur Verfügung stellte, hat sich - nach Erhalt von mir gelieferter
Unterlagen - nicht mehr gemeldet. Auch erstaunt, dass beim Departement Bildung
und Kultur, sowie der Archäologie offensichtliche Uneinigkeit und Unwissenheit
über die Gesetzeslage herrscht.
Verschiedene
Meinungen
Landesarchivar Dr.
Fritz Rigendinger bezeichnet meine Suche als illegal. Er wollte jedoch
nichts zur Klärung unternehmen. Auch soll auf Grund meiner im Kanton gefundenen
Gewehrkügeli (16-18 mm)
der Franzosenzeit, der ganze Kanton Glarus zur archäologischen Zone erklärt
worden sein und darum überall eine Bewilligungspflicht gelten. Herr Rigendinger
bezeichnet es als ein Versäumnis seiner Amtsvorgänger, welche mir meine
Suche hätten verbieten müssen.
Die für den Kanton zuständige Archäologin, Frau Maja Widmer, behauptet, dass jede archäologische
Tätigkeit im Kanton Glarus bewilligungspflichtig sei. Sie beruft sich
offensichtlich auf das Gutachten der Archäologen
Obrecht / Schaltenbrand.
Demgegenüber bezeichnete der heutige St. Galler Kantonsarchäologe Dr. Martin Schindler
in seiner wissenschaftlichen Arbeit
meine Suche mit Metalldetektor, als unerwünschte Schatzsuche (welche jedoch
durch das neue Gesetz nicht verboten wurde.)
Die Eidgenössische
Kommission für Denkmalpflege wollte sich zu dieser entscheidenden Frage
nicht äussern.
Meine Selbstanzeige bei der
Glarner Kantonspolizei, von welcher ich mir eine Klärung erhoffte, blieb
erfolglos, weil nur die Hauptabteilung Kultur klageberechtigt ist und dieselbe
nicht klagen wollte.
Frau Regierungsrätin
Christine Bickel bezeichnete meine Suche ebenfalls als Illegal. Ein
Gespräch mit dem Juristen des Departements, hatte sie mir stets verweigert, die
Leute vom Kanton die das untersucht hätten, seien alles ausgewiesene Fachleute,
da müsste nicht mehr diskutiert werden. Man hätte keine Ressourcen in diesem
Fall weiter abzuklären. Auch sie bezeichnete das Verhalten der Amtsvorgänger
als ein Versäumnis. Sie ging sogar noch weiter; „Sie gebe den Fehler des Kantons ja zu, bei den Kindern der
Landstrasse, hätte der Kanton das ja auch gemacht.“
Herr Regierungsrat
Benjamin Mühlemann schrieb mir, dass ich eine Bewilligung benötige. Dank
ihm kam das gewünschte Gespräch mit dem Juristen des Departements zustande. So
hiess es schliesslich, der Kanton hätte nie geschrieben, dass meine Suche
illegal erfolgt sei. Nach Vorlage des Schreibens vom 7. Juli 2008 sagte man mir, man
hätte dieses noch nie gesehen. Weiterhin - der Brief sei nicht vom Kanton, sondern von der
Kulturkommission. Natürlich könne man nicht sagen, dass ich illegal gesucht
hätte, aber dass ich legal gesucht hätte, könnten sie auch nicht bestätigen.
Denn man wisse beim Amt für Denkmalpflege weder was geschichtlichen Stätten
sind, noch wo sich solche befinden. Es gäbe kein solches Verzeichnis, auch
wüssten sie ja nicht, wo ich gesucht hätte.
Man habe beim Kanton keine Ressourcen das weiter abzuklären,
sie müssten das auch nicht. Man verlangte
von mir die Beweislastumkehr, indem ich eine Dokumentation erstellen müsse, wo
ich überall gesucht habe, dass der Kanton so meine Unschuld überprüfen könne.
Auswirkungen des
Briefes vom 7. Juli 2008
Dieser ganze Fall zieht sich nun bereits 7 Jahre lang hin
und verursacht dem Suworow Museum einen enormen finanziellen Schaden. Denn auf
Grund der Feststellung, meine Suche sei illegal erfolgt, erhält das Suworow Museum
von Gemeinden, Stiftungen und Firmen keine Beiträge mehr. In der Angst, etwas
Verbotenes zu unterstützen. Deswegen sind wir mit dem Ausbau des Museums
bereits 3 Jahre im Rückstand. Ein verantwortlicher Glarner
Tourismus-Geschäftsführer hat mir wegen des Schreibens sogar seine moralische
Unterstützung bei einem Beitragsgesuch verweigert und sich sofort vom Museum
distanziert. Keine Glarner Persönlichkeit wagt es seither, sich in diesem
Streitfall für das Museum zu engagieren, befürchtet man doch mögliche negative
Auswirkungen auf die eigene politische, kulturelle, touristische oder wirtschaftliche
Tätigkeit.
Kulturkommission
Nachdem die Vertreter des Departements offensichtlich den
Streitfall bisher nicht klären konnten, wende ich mich nun direkt an Sie, sehr
verehrte Damen und Herren der Kulturkommission. Dabei gehe ich heute davon aus,
dass Sie über umfangreiches Beweismaterial verfügen, welches belegt, an welchen
(bewilligungspflichtigen), geschichtlichen Stätten ich Objekte ausgegraben
haben soll.
Ich bitte Sie hiermit, Ihre Beweise offen zu legen. Falls
Sie über solche Dokumente oder Aussagen nicht verfügen, welche mich belasten,
sollte in Erwägung gezogen werden, dass Sie Ihre Beschuldigungen vollumfänglich
zurück nehmen.
Davon ausgehend, dass Sie womöglich die Gesetzeslage nur
unter dem Art. 2. der Verordnung vom 17. November 1986 beurteilten, nicht aber
unter dem Art. 1. - welcher auf Art. 25. verweist.
Ich bin mir bewusst, dass Ihre Kommission heute nicht mehr
aus allen damaligen Personen besteht.
Dennoch möchte ich eine klare Antwort. Mit Sicherheit haben
Sie Protokoll über die damalige Sitzung geführt, notfalls sollten die
ausgeschiedenen Kommissionsmitglieder befragt werden.
Sistiertes
Beitragsgesuch
Am 18. 10.2012 habe ich ein Beitragsgesuch von CHF 4'800,--
an die Betriebskosten des Suworow-Museums eingereicht. Dieses wurde (gemäss
Herrn Rigendinger), mit der Begründung sistiert - man sei nur bereit einen
Beitrag an die Inventierung der Bodenfunde zu gewähren. Diese habe ich jedoch
bereits vorher kostenlos dem Kanton angeboten, mit der Bedingung, dass meine
Suche als legal erklärt wird und die Funde mein Eigentum sind.
Dennoch habe ich am 24.1.2013, dieses Gesuch entsprechend
erneuert. Daraufhin habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Da Sie
vermutlich nicht rückwirkend Beiträge sprechen können, ändere ich hiermit mein
damaliges Gesuch in Betriebsbeitrag für das Jahr 2015 ab und bitte höflich um
Behandlung an der nächsten Kommissionssitzung.
Bitte beachten Sie: Es
geht hier nur um Ihre Feststellung der Illegalität meiner Suche. Die Frage
des Eigentums der Funde ist nicht Gegenstand meines Schreibens, da diese Frage
sicherlich nur mit einem Entscheid des Gesamtregierungsrates oder mit einem
Bundesgerichtsurteil endgültig geklärt werden kann.
Da unsere Gönner eine offizielle Stellungsnahme Ihrerseits
erwarten, habe ich die Form meines Schreibens als offenen Brief gewählt. Das
bedeutet: dieser Brief wird auf der Internetseite des Suworow Museums
veröffentlicht. Dies im Sinne einer Zusammenfassung ohnehin bekannter Fakten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Walter Gähler
Museumsleiter
Beilagen:
-
Schreiben vom 7. Juli 2008
-
Verordnung Ausgrabungen und Funde (Stand 1. September
2014
-
Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung (Stand 1.
September 2014)