Samstag, 8. Dezember 2012

Streitgespräch mit Landesarchivar in Glarus

Am 18. Oktober 2012 habe ich ein Beitragsgesuch an den Lotteriefonds des Kt. Glarus eingereicht. So habe ich um einen Betrag von CHF 4'800,-- an die Mietkosten des Museums ersucht.

Beobachter des "Kanonenkugelstreites" waren gespannt wie die Entscheidung ausfällt. Die Kulturkommission, welche das Gesuch beurteilen musste, befand sich jetzt nämlich in einer "dummen" Situation
1994 hatte sie ein Gesuch um einen Beitrag von CHF 20'000,-- befürwortet, der Regierungsrat hatte den Betrag aber auf CHF 5'000,-- gekürzt. Damals teilte mir die Kulturkommission nachträglich mit, dass sie festhalten möchten, dass sie den ganzen Betrag empfohlen hätten.

Im Jahre 2008 hingegen, fand die Kulturkommission das Museum nicht unterstützungswürdig und erklärte meine jahrelange Forschung für Illegal. Dies war denn auch der Auslöser des Streites um Suworows Kanonenkugeln. 

Am 6. Dezember 2012 wurde ich von Landesarchivar Dr. Fritz Rigendinger im Landesarchiv empfangen. Er teilte mir mit, dass mein Gesuch sistiert worden sei, bis die Streitfrage um die Inventarisierung meiner Bodenfunde geregelt ist.

Nach den Aussagen von Frau Regierungsrätin Christine Bickel auf Tele Südostschweiz vom 23. Aug. 2012, ging man bei unseren Gönnern eigentlich davon aus, dass die Eigentumsverhältnisse endlich geklärt sind. Nämlich dass die Funde mir gehören, da man vermutet, dass ich gar keine Funde von erheblich wissenschaftlichem Wert habe.


Ich habe mich daher in diesem Sinne auf das Gespräch mit Herrn Rigendinger vorbereitet. Insbesondere wie die Inventarisierung gemacht und eine zukünftige Zusammenarbeit aussehen könnte. Auf der Basis meines vor 4 Jahren gemachten Vorschlages, wollte ich einen Vorschlag für eine Vereinbarung präsentieren.

In der Zwischenzeit hatte sich unser Landesarchivar jedoch bei der Kantonsarchäologie in Zürich und andern Archäologen "rechtskundig" gemacht. Er präsentierte ein Schreiben, in welches er mir jedoch keine Einsicht gewährte. (Ich bekam aber am 11. Dezember einen Brief mit folgendem Inhalt:)

 

Er bestand weiterhin darauf, dass alle meine Funde dem Kanton gehören. Jeder Archäologe würde ihm das bestätigen, das ZGB 724, sei hier eindeutig und das gebe es schon seit 1912. Ich entgegnete, dass er in Rechtsfragen doch besser mal den Rechtsdienst vom Kanton konsultieren würde. Er meinte, dass ihm von den Anwälten des Kantons keine 15 Minuten Zeit gewährt würde, wenn er mit diesem Kugelstreit komme. Das müsse er auch nicht, der Fall sei klar und darüber müsse nicht diskutiert werden.

Dass in den letzten Jahren der Art. 724, geändert wurde und das Gesetz nicht rückwirkend angewendet werden darf, beeindruckte ihn nicht. (Meine Funde stammen hauptsächlich aus der Zeit von 1979 bis 1996.) Wir sind im Streit also wieder gleich weit, wie vor 4 Jahren.

Hier die ZGB Ausgaben zum vergleichen:



ZGB Ausgabe 2002

Wissenschaftliche Gegenstände
Art. 724
1. Werden herrenlose Naturkörper oder Altertümer von erheblichem wissenschaftlichen Wert, gefunden, so gelangen sie in das Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden wurden.


Ersitzung
Art. 728
1. Hat jemand eine fremde bewegliche Sache ununterbrochen und unangefochten während fünf Jahren in gutem Glauben als Eigentum in seinem Besitze, so wird er durch Ersitzung Eigentümer.


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ZGB Ausgabe heute

Wissenschaftliche Gegenstände
Art. 724
1  Herrenlose Naturkörper oder Altertümer von wissenschaftlichem Wert sind Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind.
1 bis. Ohne Genehmigung der zuständigen kantonalen Behörden können solche Sachen nicht veräussert werden. Sie können weder ersessen noch gutgläubig erworben werden. Der Herausgabeanspruch verjährt nicht.


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Wer die beiden ZGB Ausgaben vergleicht, wird leicht feststellen, dass die Funde mein Eigentum sind. Sie wurden von mir ganz klar ersessen. Da kommen die Ansprüche des Kantons einfach zu spät. Jeder sieht das so, nur die Archäologischen Berater unseres Landesarchivars nicht.


Ich habe ihm offeriert, dass ich das Inventar wie gewünscht erstellen werde. Mit diesem Inventar und meinen Suchberichten, hätte der Kanton das gewünschte. Dies ohne weitere Zusammenarbeit, aber für eine pauschale Entschädigung und der vorherigen schriftlichen Bestätigung; dass meine Suche im Einverständnis mit den Behörden erfolgte und dass die Funde mir gehören.

 

Herr Rigendinger berief sich jedoch wieder auf das archäologische Gutachten. Dieses fordert die Inventierung um den wissenschaftlichen Wert und die Besitzverhältnisse festzustellen. Danach könne entschieden werden, wem die einzelnen Funde gehören und ob ich allenfalls Stücke davon als Leihgabe ins Museum erhalten solle. Er könne mir das Eigentum nicht im Voraus bestätigen, weil er ja nicht wisse, welche Werte er verschenke.

Da im Gutachten eindeutig steht, dass ich nur entschädigt werden dürfe, wenn ich die Funde auch abgebe, willigte ich in eine Inventaisierung auch nicht ein. Streitpunkt ist also nicht die Inventierung an sich, sondern wozu diese Daten dienen sollen. Das Problem ist hierbei, das Herr Rigendinger davon spricht, dass alle Funde von wissenschaftlichem Wert dem Kanton gehören, (also jede Gewehrkugel). Frau Regierungsrätin Christine Bickel hingegen sagt, dass nur Funde von erheblich wissenschaftlichem Wert dem Kanton gehören. Klarheit würde nur ein offizielles Schreiben geben. Im weiteren kann niemand sagen, was denn nun "erheblich" bedeutet. 

Fazit: Es gibt also noch keine Lösung. Ich bestehe daher auf einer gerichtlichen Klärung, das ist wohl der einzige Weg um Klarheit zu erhalten. Das ist eine rein juristische Frage. Statt endlich diese Frage zu klären, bekam ich jedoch wieder ein Schreiben dass ich ein Inventierungskonzept einreichen soll. Beobachter dieses Falles sind daher der Ansicht, dass es dem Kanton nur darum gehe, die Angelegenheit so lange zu verzögern, bis das Suworow Museum wegen Geldmangel geschlossen werden muss.

Aktualisierung vom 13. Februar 2013:
In Zusammenarbeit mit am Thema interessierten Personen, haben wir jetzt einen neuen Vorschlag erarbeitet. So dass alle Probleme und Fragen gelöst werden könnten. Dieser Vereinbarungsvorschlag, wurde dem Kanton zur Prüfung eingereicht.

Pressefreiheit: Es gibt im Kanton mehrere Personen, welche nicht damit einverstanden sind, dass ich Informationen zum Streit im Internet veröffentliche. Diese Personen behaupten auch, dass dieses oder jenes nirgends im Gutachten zu lesen sei. Daher werden solche Passagen veröffentlicht. Im weiteren habe ich während den Verhandlungen nichts veröffentlicht, so habe ich an der Eröffnung keine internen Details bekannt gegeben.
Mit der Veröffentlichung hat jedermann die Möglichkeit genau zu prüfen, was nun stimmt. Der Blog ist auch die einzige Möglichkeit unsere Gönner in der ganzen Welt zu erreichen, zumal das Museum von mehreren mir unbekannten Gönnern unterstützt wird. Wie sollte ich diese Personen also informieren? Im übrigen hat Herr Dr. Fritz Rigendinger keine Probleme damit. Sollte er, oder jemand anders gerne eine Gegendarstellung zu meinen Aussagennschen, so werde ich diese selbstverständlich auch hier veröffentlichen.  

  
Internet Besucher - Statistik zum "Kanonenkugelstreit"
Hier sehen sie aus welchen Ländern meine Ausführungen gelesen wurden. Die Zahlen bedeuteten die Seitenaufrufe aus den betreffenden Ländern.

Schweiz
4626
Deutschland
924
Russische Föderation
862
Vereinigte Staaten
746
Frankreich
199
Ukraine
115
Österreich
114
Israel
25
Vereinigtes Königreich
21
Litauen
16