Mittwoch, 16. Juli 2014

Suworow Afffäre: Brief vom Kanton

Neues in der Suworow Affäre

Mit Spannung wurde er erwartet - heute ist er endlich eingetroffen:

Der Brief von Herrn Regierungsrat Benjamin Mühlemann, welcher jetzt anstelle der abgewählten Regierungsrätin Christine Bickel, für eine Lösung in der Suworow Affäre verantwortlich ist.

Gibt es jetzt ein Ergebnis?

Nein, der von Herrn Mühlemann gemachte Vorschlag ist genau derselbe, welchen ich schon bei Frau Bickel abgelehnt hatte. 

Allgemein nichts neues! Der gemachte Vorschlag ist erneut:

1. Die Schaffung des Fundinventares
2. Klärung der Eigentumsverhältnisse 

Auf die weiteren Punkte meines Vorschlages für eine Vereinbarung könne man mangels Rechtsgrundlagen nicht eingehen. (allerdings gibt es dazu keine weitere Erklärungen). Es ist also keine der offenen Fragen beantwortet, genau so wie ich das erwartet habe.

Im weiteren wurde ich noch einmal darauf hingewiesen, dass ich vor einer allfälligen weiteren Such- und Ausgrabungstätigkeit vorgängig eine Bewilligung einzuholen hätte. 

Wie geht es nun weiter?

Ich habe nun Herrn Regierungsrat Bejamin Mühlemann per Mail um einen Gesprächstermin mit dem Rechtsanwalt des Kantons gebeten. Das hatte mir Frau Bickel jeweils verweigert. Ein solches Gespräch ist unerlässlich, da unsere Spezialisten eine gegenteilige Meinung, zu der des Kantons vertreten.

Sollte der Fall nicht gelöst werden, so ist eine gerichtliche Klärung unumgänglich. 

Damit mir von den Vertretern der Glarner Suworow Vereinigungen nicht wieder vorgeworfen wird, ich würde über laufende Verhandlungen mit dem Kanton im Internet berichten - werde ich derzeit noch keine weiteren Dokumente zum Fall veröffentlichen.

Sollten jedoch unsere grossen Gönner auf eine klare Darstellung der Angelegenheit bestehen, so werde ich umfassend informieren. Insbesondere werde ich unsere eigenen Gutachten veröffentlichen, welche die "Denkfehler" der kantonalen Gutachter aufzeigen. 

Die Meinung unserer Spezialisten:


- Meine Forschung war nicht illegal.


- Es gab und gibt im Kt. Glarus auch heute keine Bewilligungspflicht für das Suchen mit Metalldetektor (ausserhalb Burgen und archäologischen Zonen).

- Die Amtsvorgänger Dr. Hans Lauper und Fritz Marti, haben entgegen der Meinung der kantonalen Gutachter keinen Fehler gemacht. 

- Alle von mir gefundenen Objekte haben weder einen erheblichen, noch einen nach heutigem Gesetz wissenschaftlichen Wert. 
- Alle Funde sind sind Eigentum des Suworow Museums - W. Gähler.

- Diese Funde dürfen jederzeit an Personen oder Institutionen im In- oder Ausland verschenkt werden.

- Die bisher im Auftrag des Kantons erstellten Gutachten sind in rechtlicher, wie auch wissenschaftlicher Hinsicht falsch.
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Gerne informiere ich Sie als Gönner persönlich über den genauen Inhalt des heutigen Schreibens von Herrn Regierungsrat Mühlemann.


Meine Tel. 079 216 66 58  (Walter Gähler)


(Aktualisierung vom 12. August 2014: Heute habe auf den 28. August einen Termin für das ersuchte Gespräch mit Herrn Regierungsrat Benjamin Mühlemann und dem Juristen des Kantons erhalten. Ich werde Sie danach weiter informieren.)