Im schon seit 6 Jahren dauernden Streit um "Suworows Kanonenkugeln" erhoffte ich mir endlich Antwort auf die offenen Rechtsfragen.
Heute fand mit dem neu für diese Angelegenheit zuständigen Regierungsrat Benjamin Mühlemann und dem Juristen des Departementes ein Gespräch statt.
Was war eigentlich der Streitpunkt?
Auslöser war ein Brief von Dr. Fritz Rigendinger - Leiter Hauptabteilung Kultur des Kantons Glarus, aus dem Jahr 2008. Wegen der darin enthaltenen Behauptung, meine Suche sei Illegal gewesen, können für das Suworow Museum keine grossen Sponsoren um Hilfe für den Betrieb und Ausbau angefragt werden. Ich schätze den dem Museum entstandenen Schaden (Spendenausfall, Bauverzögerung, Arbeitsaufwand) auf ca. CHF 200'000,--
Im weiteren geht es um diesen Gesetzestext:
Was ist denn nun genau eine geschichtliche Stätte und wo befinden sich solche? Das konnte man mir jedoch nicht sagen, man war der Meinung das müsste im Einzelfall abgeklärt werden. Ich solle ein Gesuch für eine Suchbewilligung mit genauer Angabe des Suchgebietes einreichen, dann könnte festgestellt werden ob dort eine geschichtliche Stätte sei. Das kann ich mir jedoch ersparen, denn unser Hauptleiter Kultur; Dr. Fritz Rigendinger ist der Ansicht, der ganze Kanton sei zur archäologischen Zone geworden. Dies weil ich überall Gewehrkügeli aus der Franzosenzeit gefunden habe.
War nun meine Suche Illegal? Herr Rigendinger und die abgewählte Regierungsrätin Christine Bickel bejahten das und verwiesen auf Gutachten. Eine Einsicht ins neue Gutachten der EKD, wurde mir aber verweigert. Sie nannten es ein "Versäumnis" der Amtsvorgänger Dr. Hans Lauper und Fritz Marti. Diese hätten mich nicht suchen lassen dürfen. (Frau Bickel sagte sogar; Sie gebe den Fehler der Amtsvorgänger zu, bei den "Kindern der Landstrasse" hätte man das ja auch gemacht.) Ich hingegen erkläre, dass meine Suche legal war, da sie im Einverständnis mit den zuständigen Personen erfolgte. Für etwas wofür es keine Bewilligung braucht, kann man mir auch keine geben. Insbesondere habe ich nicht auf den damals als geschichtliche Stätten angesehenen Orten gesucht. Die beiden früher zuständigen Amtsleiter haben KEINEN Fehler gemacht. Nun hiess es auf einmal, es hätte mir NIE jemand geschrieben, dass meine Suche illegal sei. Daraufhin zeigte ich den obenstehenden Brief, welchen man jetzt angeblich zu ersten Mal sah. Der Brief sei NICHT vom Kanton, der sei von der Kulturkommission. (Bitte Briefkopf beachten). Ja, das sei jetzt etwas unglücklich formuliert, das würde man heute anders schreiben. Ob meine Suche illegal gewesen sei, das wüssten sie doch nicht, darum benötigten sie eben das Inventar. (Hier zeigt sich die Antwort des Juristen, er muss nun natürlich sagen er wüsste nicht, ob die Suche illegal war. Sonst hätte ich die Möglichkeit wegen Geschäftsschädigung zu klagen.)
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Wem gehören nun die Funde? Einerseits sagt man mir, "Sie gehen davon aus", dass die Funde von mir ersessen seien. Andererseits heisst es; Sie wüssten nicht wem sie gehören. Es brauche ein Inventar um die Eigentumsverhältnisse und den wissenschaftlichen Wert festzustellen. Meine Meinung hingegen ist, dass auch ohne Fundinventar abgeklärt werden kann, ob die Funde von mir gutgläubig ersessen wurden. Es ist auch völlig egal ob ich jetzt eine Kugel in Riedern oder Netstal gefunden habe.
Zusammenfassung:
- Man kann mir nicht sagen, was geschichtliche Stätten sind und wo sich solche befinden.
- Man gehe davon aus, dass die Funde von mir ersessen seien, kann aber nicht bestätigen, dass sie mir gehören.
- Man weiss nicht, ob meine Suche illegal gewesen ist, weil sie ja nicht wüssten, wo ich gesucht habe.
- Um das alles abzuklären, hätte man keine Ressourcen, das müssten sie auch nicht.
- Klärung würde nur ein Inventar geben.
- Ein Inventar will ich aber ohne Klärung der Rechtsfragen nicht geben. Ein Inventar ist auch das Beweismaterial über die Herkunft, sofort würde dann behauptet werden, dass die Funde dem Kanton gehören würden. Es steht ja auch in einem Gutachten, dass man das Invetar benötigt, um die Funde wegzunehmen. Da im Gutachten der EKD steht, alle Funde seien von erheblich wissenschaftlichem Wert, geht es um jedes einzelne Gewehrkügeli.
- Also wegnehmen will man die Funde natürlich nicht, ich dürfe diese als LEIHGABE weiterhin im Museum ausstellen. Entschädigt würde ich allerdings nur für den Fundwert und nicht für entstandene Such- Konservierungs- Ausstellungskosten.
Was würde wohl unser General Suworow zu soviel NICHTWISSEN sagen? Richtig - er würde eine Viertelstunde wie ein Irrer herumhüpfen! Wenn ihm jemand auf eine Frage antwortete, ER WISSE ES NICHT, war das für ihn unannehmbar!
Es zeigte sich im zwei Stunden dauernden Gespräch dass keine Einigung zu finden ist. Zu unterschiedlich sind die Standpunkte.
In einer Woche werde ich Ihnen den genauen Vorschlag von Herrn Mühlemann und das Gegenangebot des Suworow Museums vorstellen. Sie können sich dann selbst ein Bild über die Angelegenheit machen.
(Aktualisierung 27. Sept.2014: Heute habe ich von Herrn Mühlemann das versprochene Gutachten und die Stellungsnahme des Kantons zu jedem Punkt meines Vorschlages zur Zusammenarbeit erhalten. Weitere Informationen folgen....
Bei der ganzen Geschichte geht es um eine Suche mit Metalldetektor in den Jahren 1979 - 1995. Später habe ich nur noch im Klöntal ein paar Tage im Jahr gesucht. Da fragt man sich wirklich: Warum gibt man von Seiten des Kantons nicht einfach eine Erklärung ab, dass das ganze Zeug dem Suworow Museum gehört, dass es keine Bewilligungspflicht gibt und die Suche im Einverständnis mit dem Amt erfolgte? Der Kanton bekäme kostenlos ein Fundinventar, das Museum würde Unterstützung von grossen Sponsoren erhalten und alle wären zufrieden.
(Es wird jetzt im Kanton wieder einige Leute geben, welche mir vorwerfen ich würde Details aus den Gesprächen veröffentlichen. Ich müsste kommunizieren: Es seien Gespräche am laufen und alles sei auf dem besten Weg. (Also die Museumsgönner anlügen?) Ich habe jetzt fast 2 Jahre lang nicht mehr informiert, dies im Glauben an eine Lösung. Daran glaube ich nicht mehr, die Gespräche sind für mich gescheitert. Im übrigen müssen unsere Gönner über die Situation genau informiert werden, denn diese Personen ermöglichen den Betrieb des Museums. Von denjenigen welche mich kritisieren, kommt jedoch keiner und würde mal einen Beitrag an die Museumsmiete zahlen. Die abgewählte Regierungsrätin Frau Christine Bickel, wollte von mir sogar eine Erklärung unterschrieben haben, dass ich nichts veröffentliche. Das hatte ich natürlich nicht unterzeichnet, mich jedoch daran gehalten. Herr Regierungsrat Benjamin Mühlemann hingegen hat kein Problem damit dass Sie informiert werden.)
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