Mittwoch, 15. August 2012

Kugelstreit: Schriftverkehr Kanton


Hier finden sie den Schriftverkehr zum Kugelstreit: 


Diese Informationen sind für die Gönner des Suworow Museums bestimmt. Es ist der Schriftverkehr mit dem Kanton betreffend "Streit um Suworows Kanonenkugeln".

Das Veröffentlichen dieser Dokumente soll verhindern, dass Unwahrheiten über den Fall verbreitet werden. Sie können sich so selbst davon überzeugen, ob Gähler's Darstellungen richtig sind. Insbesondere wird von einzelnen Personen behauptet, es stehe nirgends, dass man die Inventarisierung nur bezahle, wenn Gähler die Funde abgebe. Dass aber solche Personen auch bei ihrer Behauptung bleiben, wenn man ihnen den entsprechenden Text zeigt, ist Gähler unverständlich.

Walter Gähler ist sich bewusst, dass die Veröffentlichung des Schriftverkehrs das vom Kanton nicht gerne gesehen wird. Im übrigen veröffentlicht Gähler nichts von den laufenden Verhandlungen.




Zum besseren Verständnis ist hier die Seite 8, des Gutachtens zum wissenschaftlichen Wert der ausgestellten Metallfunde und zur Sicherstellung der Objekte.



Schreiben vom 5. Juli 2012 von Walter Gähler an Kanton:




Antwort von Frau Regierungsrätin Christine Bickel vom 13. August 2012.


Kommentar von Walter Gähler:

4 Jahre hat es gebraucht, um eine offizielle Antwort des Kantons zu erhalten. Leider ist diese Antwort für das Museum absolut wertlos.


Nur geregelt ist die Sache keineswegs! Mit meiner Weigerung zur Inventarisierung hätte ich verhindert, festzustellen ob nach altem Recht, Funde von erheblichem wissenschaftlichen Wert dabei seien. So verzichte man auf weitere Abklärungen. Auf Seite 8, des Gutachtens geht jedoch ausdrücklich hervor, dass man ein Inventar brauche, um anschliessend alle Funde wegzunehmen. Kein Wort von erheblich wissenschaftlichem Wert. Auf diesen Rechtsunterschied, haben die Gutachter den Kanton auch nicht aufmerksam gemacht, wohl weil sie diesen gar nicht kannten. Die "Rechts(un)kundigen"  Gutachter haben gedacht, sie könnten einfach sagen "alles wissenschaftlich" und schon würde alles dem Kanton gehören. Im Titel des Gutachtens steht ja auch: ... und zur Sicherstellung der Objekte. Diesen Irrtum und dass die Funde von mir ersessen sind, wird vom Kanton, immer noch bestritten. Wozu soll der Kanton nun viel Geld für die Inventarisierung hunderter Kugeln ausgeben, um nachher zu sagen "nö hat nichts von erheblich wissenschaftlichem Wert"? Für das Museum gibt es kein Geld, aber für Inventierungen ist Geld vorhanden. Ich habe ja ausdrücklich zugesagt, sollten ältere Funde dabei sein, so würde ich diese gratis zur Verfügung stellen. Was nicht von 1799 ist, können wir im Museum eh nicht brauchen. Ein Archäologe muss nur mit dem Finger auf den Fund zeigen und anschliessend ein Gutachten erstellen. Die eingelagerten Funde, sind alles Doubletten und Hufeisen, sowie die Fundgeschenke, von denen ich keine Fundortangaben habe. Im übrigen habe ich dem Kanton bereits vor 4 Jahren, GRATIS ein Fundinventar angeboten, falls mir mein Eigentum bestätigt wird und eine Zusammenarbeit in Zukunft möglich ist.

Mit dieser Regierungsrätlichen Antwort kann ich die auf Eis gelegten Sponsorengelder nicht "auftauen". Vielmehr verlangen die Unternehmen und Stiftungen eine klare Regelung.

Ich brauche ganz einfach eine Kantonale Bestätigung, dass meine Suche; mit Einverständnis der Behörden erfolgte und dass alle Funde, ob selbst gefunden, geschenkt erhalten oder gekauft, rechtmässig erworben sind



Weiteres Vorgehen:
Es wurde nun die nachfolgende Antwort erarbeitet und per Mail zugestellt:

Brief an Regierungsrätin Frau Christine Bickel vom 23.8. 2012:









  Auf dieses Schreiben hat Walter Gähler keine Antwort erhalten.